Für den Erhalt der äußeren historischen Ansicht und im Sinne des Denkmalschutzes, ermöglicht die temporäre Sicherung der Fassade den Verbleib des Originalbauteils, während das dahinterliegende Gebäude teilweise, oder sogar vollständig entfernt und nach Neubaustandards ersetzt wird.
Zur Gewährleistung der Standsicherheit in den Zwischenbauzuständen können verschiedene Varianten der Fassadensicherung zum Einsatz kommen. Die Funktion der zeitweilig entfallenden Decken und Wände kann beispielsweise durch eine separat gegründete Stützkonstruktion übernommen werden.
Zur Ertüchtigung von Fundamenten, bei Umnutzungen in bestehenden Gebäuden, oder bei Rekonstruktionen historischer Gebäude – oft auch unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes – sind Abfangungen oder Versteifungen notwendig, die auch hier die eigentlichen Baumaßnahmen nicht behindern dürfen.
Für die Gewährleistung der Standsicherheit des angrenzenden Gebäudes bei Abbruchmaßnahmen ist es notwendig, die Giebelwand mit dem verbleibenden Gebäude dauerhaft zu verbinden. Dies gelingt uns z. B. durch unser Doppelankerprinzip mit Setzkontrolle.
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