Für alle Planungs- und Ausführungsphasen ihres Projektes stehen Ihnen unsere Ingenieure zur Bearbeitung geotechnischer Fragestellungen zur Verfügung.
Besonders bei Bauvorhaben auf Industriebrachen überschneiden sich Fragestellungen der Altlastenbearbeitung, des Abfallrechts und der Baugrundberatung / Geotechnik. Unsere Mitarbeiter verfügen über fachübergreifende Kompetenz und langjährige Erfahrungen zur ingenieurtechnischen Bearbeitung geotechnischer Probleme und abfallrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Ingenieure führen durch:
Wir bieten auf die Projekte unserer Kunden zugeschnittene geotechnische Erkundungsprogramme sowie eine umfangreiche gutachterliche Bewertung der Erkundungsergebnisse an. Unsere Ingenieure leiten aus den Erkundungsergebnissen technische Empfehlungen ab und erarbeiteten Hinweise für wirtschaftliche Bauausführung. Erkenntnisse aus einer projektspezifischen Baugrunderkundung bilden die Grundlage für einen risikobewussten Planungsprozess.
Treten in der Planungsphase von Bauprojekten verstärkt hydrogeologische Fragestellungen auf, bieten wir auch hydrogeologische Gutachten an. Hierbei erfolgen:
Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst die Beurteilung und Bestimmung der Versickerungsfähigkeit anstehender Bodenhorizonte sowie deren Nutzung zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswässern und geklärten häuslichen Abwässern gemäß DWA-A138.
In diesem Zusammenhang bieten wir eine komplexe Lösung des gesamten Problems bzw. auch nachfolgend genannte Teilleistungen an.
MEHR ERFAHREN? KONKRETES ANGEBOT? Kontakt: 0371 530 1 20 info@eckert-chemnitz.de
Im sensiblen und häufig kostenintensiven Themenfeld der Altlastenbehandlung müssen für Bauherren mögliche Risiken von Bodenbelastungen und Gefährdungspotentialen für Schutzgüter, welche aus den Vornutzungen von Flächen resultieren können, mit hoher Sicherheit und Qualität erkannt und eingeschätzt werden.
Wir führen entsprechende Untersuchung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen nach geltendem Bundesbodenschutzgesetz/Bundesbodenschutzverordnung und der sächsischen Altlastmethodik durch.
Dabei werden folgende Untersuchungsstufen unterschieden:
Bei allen Tiefbaumaßnahmen fällt Bodenaushub an, der nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislauf-Wirtschafts-Abfallgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. der Bundesbodenschutzverordnung zu verwerten ist. Gleiches gilt für abzubrechende Bausubstand bzw. auszuhebenden Gleisschotter der DB AG oder regionaler Nahverkehrsunternehmen.
Dem Planer kommt hierbei die Aufgabe zu, alle auf der Baustelle anfallenden und zu verwertenden Massen einem Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallkatalog zuzuordnen und diesen im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung anzugeben. Erfahrungsgemäß wird dies oft unterlassen, so dass während der Bauausführung durch den Auftragnehmer zumeist berechtigte Nachtragsforderungen gestellt werden. Nicht selten erreichen die dabei zu verhandelnden Summen 10% bis 15% der gesamten Bausumme.
Besonders bei Bauvorhaben auf Industriebrachen überschneiden sich Fragestellungen der Altlastenbearbeitung, des Abfallrechts und der Baugrundberatung / Geotechnik. Wir bieten dem Bauherren und dem Planer entsprechende Lösungen bzw. Lösungsansätze an. Insbesondere werden im Rahmen der zumeist erforderlichen Baugrunduntersuchungen entsprechende Proben entnommen und labortechnische Untersuchungen nach abfallrechtlichen Regelwerken an maßgebenden Einzel- und/oder Mischproben durchgeführt. Im Ergebnis erfolgt eine Einstufung der zu verwertenden Massen in die entsprechenden Abfallschlüsselnummern. Gleichzeitig werden mögliche Verwertungswege aufgezeigt.
Über Jahrhunderte währender Bergbau in Sachsen und den benachbarten Bundesländern sind im oberflächennahen Untergrund teilweise Hohlräume vorhanden, die zumeist kostenwirksam das jeweils geplante Bauvorhaben beeinflussen können.
Unter Böschungssicherungen sind nicht nur Stützbauwerke aus Beton, Natursteinen, etc. zu verstehen. Unter Berücksichtigung der immer knapper werdenden Mittel sind auch hier ingenieurtechnisch innovative Lösungen gefragt.